Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen

A

nur der Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen

B

nur der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen

C

der Mehrheit sowohl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche

D

sowohl der 2/3 Mehrheit der anwesenden und der vertretenen Jagdgenossen als auch der 2/3 Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche

E

nur der 2/3 Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche