Welche Aussage ist falsch? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden durch
öffentliche Ausbietung im Wege der Versteigerung durch Zuschlag auf mündliche Gebote
öffentliche Ausbietung im Wege der Versteigerung auf schriftliche Gebote
freihändige Vergabe
Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses
gesetzliche oder behördliche Anordnung