Welche Aussage ist falsch? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden durch

A

öffentliche Ausbietung im Wege der Versteigerung durch Zuschlag auf mündliche Gebote

B

öffentliche Ausbietung im Wege der Versteigerung auf schriftliche Gebote

C

freihändige Vergabe

D

Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses

E

gesetzliche oder behördliche Anordnung