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Welche Aussage ist falsch? Gemeinschaftliche Jagdbezirke können verpachtet werden durch
A
öffentliche Ausbietung im Wege der Versteigerung durch Zuschlag auf mündliche Gebote
B
öffentliche Ausbietung im Wege der Versteigerung auf schriftliche Gebote
C
freihändige Vergabe
D
Verlängerung des laufenden Pachtverhältnisses
E
gesetzliche oder behördliche Anordnung