Wann ist ein Jäger jagdpachtfähig?

A

Wenn er die Jägerprüfung bestanden hat

B

wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat

C

wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat

D

wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat

E

wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon drei Jahresjagdscheine im In- und Ausland besessen hat