Wann ist ein Jäger jagdpachtfähig?
Wenn er die Jägerprüfung bestanden hat
wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat
wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat
wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat
wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon drei Jahresjagdscheine im In- und Ausland besessen hat