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Wann ist ein Jäger jagdpachtfähig?
A
Wenn er die Jägerprüfung bestanden hat
B
wenn er die Jägerprüfung bestanden und einen Jahresjagdschein gelöst hat
C
wenn er den 3. Jahresjagdschein gelöst hat
D
wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon einen solchen während dreier Jahre in Deutschland besessen hat
E
wenn er Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist und vorher schon drei Jahresjagdscheine im In- und Ausland besessen hat