Ein von der zuständigen Behörde zum Tollwut gefährdeten Bezirk erklärtes Gebiet hat eine Größe von

A

von mindesten 2000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 25 km

B

von mindesten 4000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 30 km

C

von mindesten 5000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 40 km

D

von mindesten 7000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 50 km

E

von mindesten 8000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 70 km