Ein von der zuständigen Behörde zum Tollwut gefährdeten Bezirk erklärtes Gebiet hat eine Größe von
von mindesten 2000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 25 km
von mindesten 4000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 30 km
von mindesten 5000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 40 km
von mindesten 7000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 50 km
von mindesten 8000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 70 km