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Ein von der zuständigen Behörde zum Tollwut gefährdeten Bezirk erklärtes Gebiet hat eine Größe von
A
von mindesten 2000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 25 km
B
von mindesten 4000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 30 km
C
von mindesten 5000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 40 km
D
von mindesten 7000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 50 km
E
von mindesten 8000 Quadratkilometern oder einen Radius von mindestens 70 km