Welche Aussage ist falsch?
Die Eigentümer bejagbarer Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft
die Jagdgenossenschaft wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten
der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen
auch Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft an, wenn ihr Eigentum in dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt
solange die Jagdgenossenschaft noch keinen Jagdvorstand gewählt hat, nimmt der Bürgermeister die Geschäfte des Jagdvorstandes wahr