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Welche Aussage ist falsch?
A
Die Eigentümer bejagbarer Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft
B
die Jagdgenossenschaft wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten
C
der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen
D
auch Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft an, wenn ihr Eigentum in dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt
E
solange die Jagdgenossenschaft noch keinen Jagdvorstand gewählt hat, nimmt der Bürgermeister die Geschäfte des Jagdvorstandes wahr