Welche Aussage ist falsch?

A

Die Eigentümer bejagbarer Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft

B

die Jagdgenossenschaft wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten

C

der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen

D

auch Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft an, wenn ihr Eigentum in dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk liegt

E

solange die Jagdgenossenschaft noch keinen Jagdvorstand gewählt hat, nimmt der Bürgermeister die Geschäfte des Jagdvorstandes wahr