Als Nachtzeit im Sinne des BJG gilt die Zeit
von 22.00 Uhr bis 04.00 Uhr
von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr
von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
von 1 ½ Stunden nach Sonnenuntergang bis 1 ½ Stunden vor Sonnenaufgang
von 2 Stunden nach Sonnenuntergang bis 2 Stunden vor Sonnenaufgang