In welchem Bereich sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu schützen?
Im besiedelten Bereich
im unbesiedelten Bereich
im besiedelten und unbesiedelten Bereich
im landwirtschaftlichen Bereich
im land- und forstwirtschaftlichen Bereich