Welche zwingende Vorschrift enthalten die VSG der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft "UVV-Jagd“) über das Schießen mit Flintenlaufgeschoss (FLG) in das Treiben hinein?
Es gibt keine diesbezügliche Vorschrift
eine diesbezügliche Vorschrift existiert nur für den Schuss mit Büchsengeschossen
das Schießen mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten
das Schießen mit Büchsen- und Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist nur mit Genehmigung des Jagdleiters erlaubt
der Schütze muss selbst entscheiden, ob er mit dem Flintenlaufgeschoss in das Treiben schießt