Welche zwingende Vorschrift enthalten die VSG der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft "UVV-Jagd“) über das Schießen mit Flintenlaufgeschoss (FLG) in das Treiben hinein?

A

Es gibt keine diesbezügliche Vorschrift

B

eine diesbezügliche Vorschrift existiert nur für den Schuss mit Büchsengeschossen

C

das Schießen mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten

D

das Schießen mit Büchsen- und Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein ist nur mit Genehmigung des Jagdleiters erlaubt

E

der Schütze muss selbst entscheiden, ob er mit dem Flintenlaufgeschoss in das Treiben schießt