Einem Jäger kommt eine auf seinen Namen eingetragene Pistole abhanden. Binnen welcher Frist nach Feststellung des Verlustes muss der zuständigen Behörde der Verlust angezeigt werden?
unverzüglich
innerhalb von 2 Wochen
innerhalb von 4 Wochen
innerhalb eines halben Jahres
spätestens beim Lösen des nächsten Jahresjagdscheines