Einem Jäger kommt eine auf seinen Namen eingetragene Pistole abhanden. Binnen welcher Frist nach Feststellung des Verlustes muss der zuständigen Behörde der Verlust angezeigt werden?

A

unverzüglich

B

innerhalb von 2 Wochen

C

innerhalb von 4 Wochen

D

innerhalb eines halben Jahres

E

spätestens beim Lösen des nächsten Jahresjagdscheines