Was versteht man unter Notwehr?
Unter Notwehr versteht man die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich oder einen anderen abzuwenden. Die Abwehr muss in einem Verhältnis zur Gefahr stehen. Es ist die mildeste, aber ausreichende Form der Abwehr zu wählen.