Was ist eine Abrundung von Jagdbezirken und wie darf sie erfolgen?
Wenn jagdliche Gründe es erforderlich machen, dürfen Jagdbezirke durch Abtrennung, Angliederung oder Austausch von Flächen "abgerundet" werden. Entweder durch Vertrag zwischen den Beteiligten oder durch Verfügung der Behörde