Welche Mindestfläche schreibt der Gesetzgeber für die Durchführung einer Brackierjagd vor?
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfläche beträgt 1 000 ha.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfläche beträgt 2 000 ha.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfläche beträgt 500 ha.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestfläche beträgt 750 ha.