Welches Mindestalter muss eine Prüfungsfährte bei einer Verbandsschweiß- oder Verbandsfährtenschuhprüfung aufweisen?
Die Fährte muss mindestens 24 Stunden alt sein.
Die Fährte muss mindestens 10 Stunden alt sein.
Die Fährte muss mindestens 15 Stunden alt sein.
Die Fährte muss mindestens 20 Stunden alt sein.