Welcher Anbau ist auf landwirtschaftlichen Stilllegungsflächen ausdrücklich untersagt?
Der Anbau von Marktfrüchten ist auf Stilllegungsflächen nicht erlaubt.
Wildkräutermischungen zur Förderung der Biodiversität dürfen dort nicht ausgesät werden.
Bodenschützende und unkrautunterdrückende Pflanzenarten sind auf Stilllegungsflächen verboten.
Phacelia als Bienenweidepflanze darf dort nicht angebaut werden.