Unter welcher Voraussetzung darf der Amtstierarzt die Tötung eines tollwutverdächtigen Jagdhundes anordnen?
Eine Tötung ist nur dann möglich, wenn zuvor das zuständige Veterinäramt auf Landesebene eine schriftliche Genehmigung erteilt hat.
Eine Tötung ist nicht zulässig, weil das Tierschutzgesetz vorschreibt, dass zunächst alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen.
Eine Tötung ist grundsätzlich ausgeschlossen, da allein der Eigentümer über das Tier entscheiden darf.
Eine Tötung kann angeordnet werden, wenn eine Quarantänemaßnahme als aussichtslos eingestuft wird.