Wie ist ein stark ausgeprägter Sattelfleck beim Muffelwidder jagdlich zu bewerten?
Er ist kein Abschussgrund.
Er gilt stets als Abschussgrund, da er zwingend auf eine Einkreuzung von Hausschafen hindeutet.
Er gilt als Abschussgrund, wenn er beidseitig symmetrisch ausgeprägt ist und auf eine Fehlentwicklung hinweist.
Er stellt nur dann einen Abschussgrund dar, wenn er sich über den gesamten Brustraum ausdehnt.