Ab welchem Mindestalter wird ein Damhirsch in Sachsen der Altersklasse 4 zugeordnet?
Damhirsche erreichen die Altersklasse 4 in Sachsen ab einem Mindestalter von 10 Jahren.
Ein Damhirsch wird ab einem Alter von 6 Jahren in die Altersklasse 4 eingestuft.
Ein Damhirsch muss mindestens 8 Jahre alt sein, um in Sachsen der Altersklasse 4 zugeordnet zu werden.
Die Altersklasse 4 beginnt für Damhirsche in Sachsen ab einem Alter von 7 Jahren.