Welche Jagdzeit gilt für Gamswild im Freistaat Sachsen?
Da Gamswild in Sachsen kein natürliches Vorkommen besitzt, unterliegt aus Tschechien eingewechseltes oder eingebürgertes Gamswild einem ganzjährigen Schongebot und darf nicht bejagt werden.
Gamswild gilt im Freistaat Sachsen als unerwünschte Wildart und ist daher ohne zeitliche Einschränkung ganzjährig jagdbar und muss bei Auftreten stets erlegt werden.
Die Jagdzeit erstreckt sich vom 1. August bis zum 31. Januar.
Die Jagdzeit für Gamswild im Freistaat Sachsen ist auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember beschränkt.