In welchem zeitlichen Rahmen darf die Fallenjagd grundsätzlich ausgeübt werden?
Ausschließlich in den Monaten Juni bis September
Ganzjährig, wobei die Aufzuchtzeiten der Jungtiere dabei zu berücksichtigen sind
Lediglich in den Wintermonaten, wenn Jungtiere nicht mehr von der Mutter abhängig sind
Nur während der Aufzuchtzeit, um ganze Raubwildfamilien auf einmal zu erbeuten