Welchen technischen Zweck erfüllt es, Jagdwaffen mit Schlagstückschenkelfedern im entspannten Zustand zu lagern?
Im entspannten Zustand sind keine Pufferpatronen beim Aufbewahren erforderlich.
Dies ist durch die UVV Jagd (VSG 44) ausdrücklich vorgeschrieben.
Weil dadurch Korrosion an der Schlagstückschenkelfeder wirksam verhindert wird.
Durch die Lagerung im ungespannten Zustand wird die Schlagstückschenkelfeder entlastet und somit geschont.