Welches nationale Regelwerk legt die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Wildfleisch fest?
Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) enthält die entsprechenden nationalen Vorschriften.
Die EU-Verordnung 2073/2005, welche Höchstwerte für die Belastung von Frischfleisch durch bakterielle Krankheitserreger festlegt, trifft diese Regelungen.
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) regelt als nationales Rahmengesetz das Inverkehrbringen von Wildfleisch.
Das Tiergesundheitsgesetz zusammen mit den Verordnungen zu anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen regelt diesen Bereich.