Welchem Gesetz unterliegt die Bekämpfung der Schweinepest in Deutschland?
Das Tierseuchenrecht des Veterinärrechtsgesetzes ist zuständig für die Bekämpfung der Schweinepest.
Das Tiergesundheitsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung der Schweinepest.
Das Tierschutzgesetz regelt die Maßnahmen gegen die Schweinepest.
Das Lebensmittelgesetz ist die rechtliche Grundlage zur Bekämpfung der Schweinepest.