Unter welchen Voraussetzungen ist die Tötung eines Jagdhundes mit Tollwutverdacht zulässig?
Eine Tötung ist nicht zulässig, weil zunächst sämtliche tiermedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen.
Eine Tötung ist grundsätzlich nicht zulässig, da allein der Eigentümer des Hundes über dessen Leben entscheiden darf.
Eine Tötung ist zulässig, sofern der zuständige Jagdpächter und der behandelnde Tierarzt gemeinsam zustimmen.
Eine Tötung ist zulässig, jedoch ausschließlich auf Anordnung des zuständigen Amtstierarztes.