Welche Vorgehensweise ist vorgeschrieben, wenn ein Jäger Fallwild auffindet?
Das Auffinden des Fallwilds ist der zuständigen Ordnungsbehörde zu melden.
Das Fallwild ist der nächsten Veterinärbehörde zur weiteren Verwertung zu übergeben.
Das Fallwild ist auf unschädliche Weise zu beseitigen.
Das Fallwild muss durch einen Tierarzt hinsichtlich seiner Genusstauglichkeit untersucht werden.