Welche Behörde ist in Sachsen für die Ausstellung des Jahresjagdscheins zuständig?
Das zuständige Landratsamt als Kreispolizeibehörde
Die untere Jagdbehörde, die für den jeweiligen Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist
Die obere Jagdbehörde, sofern es sich um Forstbedienstete handelt
Die oberste Jagdbehörde des Freistaates Sachsen