Darf die Jagd in einer eingezäunten Forstkultur ausgeübt werden?
Nur wenn die obere Forstbehörde ihre Genehmigung erteilt hat
Nur mit schriftlicher Einwilligung des Grundeigentümers
Ja, die Jagdausübung ist dort zulässig
Nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die obere Jagdbehörde