Was muss ein Waldbesucher tun, wenn er beim Spaziergang Abwurfstangen entdeckt?
Der Fund ist unverzüglich beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Die Abwurfstangen sind sofort beim Kreisjagdverband e. V. abzugeben.
Der Fund ist unverzüglich dem Jagdausübungsberechtigten, der Jagdbehörde oder einer Polizeidienststelle zu melden.
Der Fund ist dem zuständigen Forstamt unverzüglich zu melden und dort abzuliefern.