Welche Behörde ist in Sachsen zuständig, wenn man eine Genehmigung zur Ansiedlung von Rebhühnern einholen möchte?
Zuständig ist die obere Naturschutzbehörde.
Zuständig ist die untere Jagdbehörde.
Zuständig ist die untere Naturschutzbehörde.
Zuständig ist die obere Jagdbehörde.