Ab welcher zusammenhängenden Flächengröße gilt ein Eigenjagdbezirk im Freistaat Sachsen als rechtlich anerkannt?
Ein Eigenjagdbezirk wird ab 100 ha anerkannt, auch wenn die Flächen nicht zusammenhängend sind oder keine Punktverbindung aufweisen.
Die erforderliche Mindestgröße liegt bei 150 ha.
Es genügen 50 ha, sofern die Flächen eine gemeinsame Grenzlinie aufweisen.
Die Mindestgröße beträgt 75 ha zusammenhängende Fläche.