Welchem Rechtswerk ist der Straftatbestand der Jagdwilderei zuzuordnen?
Er findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Er ist im Strafgesetzbuch verankert.
Er ist im Sächsischen Jagdgesetz geregelt.
Er ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) geregelt.