Unter welcher Voraussetzung gilt ein Jagdpachtvertrag als nichtig?
Wenn der Jagdpachtvertrag nicht beim zuständigen Jagdbeirat zur Genehmigung eingereicht wurde
Wenn das verpachtete Grundstück durch den Eigentümer veräußert worden ist
Wenn bei Vertragsabschluss die gesetzlich vorgeschriebene Mindestpachtzeit nicht eingehalten wurde
Wenn beide Vertragsparteien gemeinsam beschließen, den vereinbarten Vertragsinhalt nicht länger anzuerkennen