Wo ist die Ausübung der Jagd gesetzlich untersagt?
An Orten, an denen dadurch die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit beeinträchtigt oder das Leben von Menschen gefährdet würde
In ausgewiesenen Wasserschutzgebieten
In ausgewiesenen Naturschutzgebieten
In ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten