Was geschieht mit einem laufenden Jagdpachtvertrag, wenn der Alleinpächter während der Pachtperiode verstirbt?
Der Jagdpachtvertrag ruht bis zur Klärung der Erbfolge und wird danach vom Nachlassgericht neu geregelt
Der Jagdpachtvertrag bleibt in Kraft und die zuständige Gemeindeverwaltung übernimmt die Regelung der Jagdausübung
Der Jagdpachtvertrag erlischt automatisch, es sei denn, es liegt eine abweichende schriftliche Vereinbarung vor
Der Erbe des verstorbenen Pächters tritt grundsätzlich in den bestehenden Jagdpachtvertrag ein