Wie sind Hegegemeinschaften rechtlich in der Regel einzuordnen?
Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sie gelten üblicherweise als nicht rechtsfähige Vereine im Sinne des BGB
Eingetragene und damit rechtsfähige Vereine
Gesellschaften bürgerlichen Rechts nach dem BGB