Welche Behörde nimmt im Freistaat Sachsen die Funktion der oberen Jagdbehörde wahr?
Die obere Jagdbehörde ist im Freistaat Sachsen beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie angesiedelt.
Diese Funktion wird vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wahrgenommen.
Diese Aufgabe obliegt dem Staatsbetrieb Sachsenforst.
Zuständig hierfür sind die Landratsämter der Landkreise sowie der kreisfreien Städte.