Was ist laut Bundesjagdgesetz für einen gültigen Beschluss der Jagdgenossenschaft erforderlich?
Es genügt die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen.
Es wird sowohl die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche benötigt.
Es ist eine Drei-Viertel-Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen erforderlich.
Es reicht die Mehrheit der lediglich anwesenden Jagdgenossen aus.