Welcher Zeitraum wird im Bundesjagdgesetz als Nachtzeit definiert?
Der Zeitraum beginnend 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang und endend 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang
Der Zeitraum beginnend 1 Stunde nach Sonnenuntergang und endend 1 Stunde vor Sonnenaufgang
Der Zeitraum beginnend 2 Stunden nach Sonnenuntergang und endend 2 Stunden vor Sonnenaufgang
Der feste Zeitraum von 22:00 Uhr bis 04:00 Uhr