Was ist in Sachsen als alleinige Voraussetzung für die erstmalige Bestätigung als Jagdaufseher ausreichend?
Der Bewerber muss Inhaber eines Jahresjagdscheines sein und zusätzlich eine erfolgreiche Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang nachweisen
Der Antragsteller muss die Voraussetzungen zur Jagdpachtfähigkeit erfüllen
Der Bewerber muss eine mindestens dreijährige nachgewiesene Jagdpraxis sowie einen gültigen Jahresjagdschein vorweisen
Das Vorhandensein eines gültigen Jahresjagdscheines