Wie ist der Einsatz von Fallen zur Bejagung in Naturschutzgebieten geregelt?
Er ist prinzipiell zulässig, lediglich Tellereisen sind ausgenommen
Er ist ohne Einschränkungen erlaubt, sofern die Fallen tierschutzgerecht sind
Er richtet sich nach dem jeweiligen Schutzzweck des Gebietes
Er ist in jedem Fall untersagt