Welche Regelung gilt für die Beobachtung von Wild mithilfe künstlicher Beleuchtung?
Es ist erlaubt, sofern die künstliche Lichtquelle nicht mit der Jagdwaffe gekoppelt ist
Der Einsatz künstlicher Lichtquellen zur Wildbeobachtung ist untersagt, da das Wild hierdurch in unnötige Unruhe versetzt wird
Das Beobachten von Wild mit künstlichem Licht gilt als unweidmännisch und ist verboten, weil das Wild dadurch geblendet wird
Es ist nur zulässig, wenn die künstliche Lichtquelle eine Mindestentfernung von 50 Metern zum Wild einhält