Unterliegt Schwarzwild einer gesetzlichen Abschusspflanzungsregelung im Rahmen der Abschussplanung?
Ja, aber nur dann, wenn nach einem Seuchenausbruch Mindeststrecken zur Bestandsregulierung gesichert werden müssen
Ja, die Abschussplanung für Schwarzwild ist grundsätzlich verpflichtend und gilt landesweit
Nein, für Schwarzwild besteht keine Pflicht zur Abschussplanung.
Ja, jedoch ausschließlich in ausgewiesenen Schwarzwildgebieten