Unter welchen Voraussetzungen ist es einem Grundeigentümer gestattet, das Jagdrecht in eigener Person auszuüben?
Sofern ein einstimmiger Beschluss sämtlicher beteiligter Jagdgenossen vorliegt
Sofern er Eigenjagdbesitzer ist und gleichzeitig einen gültigen Jahresjagdschein besitzt
Sofern die zuständige Jagdbehörde eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt hat
Sofern er lediglich einen gültigen Jahresjagdschein vorweisen kann