Unter welchen rechtlichen Schutz fallen Auwälder nach deutschem Naturschutzrecht?
Auwälder fallen automatisch unter den Schutz von Naturschutzgebieten nach Landesrecht.
Auwälder gelten per se als Landschaftsschutzgebiet.
Sie sind nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz gestellt.
Sie genießen keinerlei Schutz und werden wie reguläre Wirtschaftswälder bewirtschaftet.