977 / 301
Ein Wilderer hinterlässt Tatwaffe und Beute am Tatort und ergreift die Flucht. Ist der Einsatz einer Schusswaffe durch den Jäger gerechtfertigt, um den Flüchtenden zu stellen?
Ein Wilderer hinterlässt Tatwaffe und Beute am Tatort und ergreift die Flucht. Ist der Einsatz einer Schusswaffe durch den Jäger gerechtfertigt, um den Flüchtenden zu stellen?