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Ein Eigenjagdbezirk mit einer Fläche von 100 ha wird durch einen Bach in zwei gleich große Hälften geteilt. Bleibt er trotz dieser natürlichen Trennlinie weiterhin als Eigenjagdbezirk anerkannt?
Ein Eigenjagdbezirk mit einer Fläche von 100 ha wird durch einen Bach in zwei gleich große Hälften geteilt. Bleibt er trotz dieser natürlichen Trennlinie weiterhin als Eigenjagdbezirk anerkannt?