Hat ein Landwirt in Sachsen Anspruch auf Schadenersatz, wenn Höckerschwäne seine Raps- oder Wintersaatfelder schädigen?
Ja, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die untere Jagdbehörde den Schaden zuvor anerkannt hat.
Ja, der Landwirt hat grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz.
Ja, sofern der Schaden innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde.
Nein, solche Schäden durch Höckerschwäne sind in Sachsen nicht schadenersatzpflichtig.