An welche Voraussetzungen ist die Erteilung eines Jahresjagdscheins geknüpft?
Die betreffende Person ist Mitglied in einem anerkannten Jagdverein und kann eine dreijährige Begleitung durch einen erfahrenen Jäger nachweisen
Die betreffende Person hat einen anerkannten Vorbereitungslehrgang zur Jägerprüfung beim zuständigen Landesjagdverband e V erfolgreich abgeschlossen
Die betreffende Person muss die Jägerprüfung erfolgreich bestanden haben, jagdrechtlich zuverlässig sowie körperlich geeignet sein und den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen
Die betreffende Person erklärt sich bereit, eine Jagdabgabe zu leisten