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Ist die Weitergabe oder der Verkauf von nicht gewerbsmäßig wiedergeladener
Munition
erlaubt?
Erklärung
Musterantwort
Nein, das Wiederladen von
Munition
gemäß § 27 SprengG ist rechtlich ausschließlich für den eigenen Bedarf gestattet.
Ein Verkauf oder eine entgeltliche
/unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
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