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Ist bleihaltige Schrotmunition bei der
Jagd
erlaubt?
Erklärung
Musterantwort
In Schleswig-Holstein ist gemäß § 13 Abs. 4 LJagdG SH die Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition bei der
Jagd
in oder über Gewässern (Feuchtgebieten) verboten.
Auf
Wild
an Land ist bleihaltige Schrotmunition unter Beachtung der sonstigen jagdrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich zulässig.
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