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157
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Darf Postenschrot zur
Jagd
auf
Schalenwild
verwendet werden?
Erklärung
Musterantwort
Nein.
Die Verwendung von Postenschrot
(Schrote
mit einem Durchmesser von mehr als 4 mm) zur
Jagd
auf
Schalenwild
ist gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG verboten.
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